Elektrokontrollen

Periodische Kontrollen

Gemäss den Bestimmungen der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen alle Eigentümer Ihre Installationen regelmässig von einer unabhängigen Kontrollstelle kontrollieren lassen. Je nach Nutzungsart und Gefährdungspotential jeweils nach ein, fünf, zehn oder zwanzig Jahren sowie bei Eigentümerwechsel. Wir erbringen Ihnen diese Dienstleistung gerne als kompetenter, neutraler Partner.

Ihre Vorteile:
Sie erhalten den Sicherheitsnachweis gemäss Art. 36 der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) mit Messprotokoll und damit die Bestätigung, dass Ihre elektrischen Anlagen sicher und technisch in Ordnung sind.

Kontrollen bei Handänderungen

Elektrische Installationen, bei denen die letzte Sicherheitskontrolle mehr als 5 Jahre zurück liegt, müssen bei Handänderungen der Liegenschaft auf Sicherheit überprüft werden.

Ihre Vorteile:
Sie erhalten einen Sicherheitsnachweis mit Messprotokoll gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) und damit die Bestätigung für den neuen Eigentümer, dass die elektrischen Anlagen sicher und technisch in Ordnung sind. Fehlerhafte Installationen werden rechtzeitig festgestellt und können nach Bedarf zu Lasten des Vorbesitzers instand gestellt werden.

Zur Verstärkung unseres Teams

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eine/n Elektroinstallateur/in oder Montageelektriker/in EFZ
80 – 100% .

Bei Interesse bitte melden bei Beat Schild unter der Nummer 033 821 04 95.


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